Vorabpauschale: Theoretische zu versteuernde Rendite seit 1987
Nach § 18 InvStG basiert der für die Vorabpauschale (“VAP”) relevante Basisertrag auf 70% der Rendite langlaufender Bundesanleihen. Hierfür wird die aktuelle Rendite 15-Jähriger Staatsanleihen der Bundesrepublik Deutschland (im Folgenden teils “DE15Y”) herangezogen und jährlich im Januar durch das Bundesfinanzministerium bekanntgegeben [Beispiel für die VAP 2025].
Da die Bundesbank historische Zeitreihen für die Rendite von Bundeswertpapieren veröffentlicht, sollte sich daraus ein theoretischer historischer Wert für den relativen Basisertrag (70% von DE15Y, mindestens 0) ableiten lassen, mit dem seit 2018 die zu versteuernde VAP für Investmentfonds jährlich bestimmt wird.
Zusammen mit der historischen Inflation nach Verbraucherpreisindex [Methodik und Quellen] ist dieser theoretische relative Basisertrag im Folgenden dargestellt:

Hinweise und Daten
- Dies ist ein rein theoretischer Wert. Wie unten dargestellt weichen die tatsächlichen Werte seit 2018 um bis zu 0,15 Prozentpunkte von den mit dieser Methode berechneten theoretischen Werten ab.
- Die tatsächliche Vorabpauschale seit 2018 hängt noch von weiteren Faktoren ab (beispielsweise von unterjährigen Ausschüttungen sowie der Kursrendite des Wertpapiers)
- Für DE15Y wurde die Zeitreihe “Zinsstrukturkurve (Svensson-Methode) / Börsennotierte Bundeswertpapiere / 15,0 Jahr(e) RLZ / Monatswerte” (BBSIS.M.I.ZST.ZI.EUR.S1311.B.A604.R15XX.R.A.A._Z._Z.A) verwendet. Monatswerte sind seit Mitte 1986 verfügbar, Tageswerte erst seit 1997. Der größte Teil der Abweichungen zu den veröffentlichten Werten des Basiszinses sollte sich auf die Verwendung von Monatswerten (Januar) statt Werten für den ersten Werktag des Jahres zurückführen lassen.
- Hinweise auf Methodik- oder Datenfehler sind willkommen
Die Rohdaten sind hier verfügbar und können gerne für eigene Berechnungen genutzt werden: https://docs.google.com/spreadsheets/d/1o-tfHe-WU6Egf90H_9REBNfV9X4xcJr-K20WM9vt-Gc/edit?usp=sharing
| Jahr | Relativer Basisertrag (theoretisch, mit Monatswerten) | Relativer Basisertrag (tatsächlich [Haufe]) | Differenz |
| 2018 | 0,71% | 0,61% | -0,11 Prozentpunkte |
| 2019 | 0,32% | 0,36% | 0,05 Prozentpunkte |
| 2020 | 0,00% | 0,05% | 0,05 Prozentpunkte |
| 2021 | 0,00% | 0,00% | 0,00 Prozentpunkte |
| 2022 | 0,04% | 0,00% | -0,04 Prozentpunkte |
| 2023 | 1,64% | 1,79% | 0,15 Prozentpunkte |
| 2024 | 1,69% | 1,60% | -0,08 Prozentpunkte |
| 2025 | 1,89% | 1,77% | -0,12 Prozentpunkte |
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