Vorabpauschale: Theoretische zu versteuernde Rendite seit 1987
Nach § 18 InvStG basiert der für die Vorabpauschale (“VAP”) relevante Basisertrag auf 70% der Rendite langlaufender Bundesanleihen. Hierfür wird die aktuelle Rendite 15-Jähriger Staatsanleihen der Bundesrepublik Deutschland (im Folgenden teils “DE15Y”) herangezogen und jährlich im Januar durch das Bundesfinanzministerium bekanntgegeben [Beispiel für die VAP 2025].
Da die Bundesbank historische Zeitreihen für die Rendite von Bundeswertpapieren veröffentlicht, sollte sich daraus ein theoretischer historischer Wert für den relativen Basisertrag (70% von DE15Y, mindestens 0) ableiten lassen, mit dem seit 2018 die zu versteuernde VAP für Investmentfonds jährlich bestimmt wird.
Zusammen mit der historischen Inflation nach Verbraucherpreisindex [Methodik und Quellen] ist dieser theoretische relative Basisertrag im Folgenden dargestellt:

Untersuchung der Kosten der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung in Deutschland 1962 – 2026
Die gesetzliche Kranken- (GKV) und Pflegeversicherung (PV) ist ein zentraler Faktor für die finanzielle Belastung vieler Menschen in Deutschland. Dieser Post untersucht die Preisentwicklung im Höchstbeitrag von 1962 bis 2026 und betrachtet dabei die Beitragsbemessungsgrenzen, die Beitragssätze in der Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Inflation. Quellen, Berechnungen, Annahmen und die zugrunde liegenden Rohdaten sind transparent aufbereitet und verlinkt.
Eine Interpretation der Daten oder gar eine Empfehlung für individuelle Entscheidungen soll in diesem Rahmen nicht stattfinden.
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